Die Förderung Ihrer
Photovoltaikanlage
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Allgemeines
Die 0 € Anlagenmiete mit Mietkauf für 1 € nach 20 Jahren ist die günstigste Wahl, falls
- man keine Kredite wünscht,
- man keine Verantwortung für die Anlage übernehmen will,
- man die Anlagenüberwachung nicht selbst vornehmen möchte,
- man 100 % Verfügbarkeit ohne Zusatz-, Wartungs- Reparatur- oder Austauschkosten wünscht.
Die Kosten liegen bei Vertragsabschluss unter den Kosten für den regulär bezogenen und damit eingesparten Strom.
Die Einspeisevergütung
Die Hauptförderung ist gleichbedeutend mit der Einspeisevergütung. Die Höhe bestimmt sich für die nächsten 20 Jahre nach der Gesetzeslage zur Anlageninstallation.
Aktuell gilt für die Einspeisevergütung bis 31.12.2023:
- Mischanlagen zur Eigenbedarfsdeckung und Einspeisung bis 10 kWh werden mit 8,2 Cent/kWh vergütet, der Anlagenanteil über 10,1 bis 40 kWh wird mit 7,2 Cent/kWh vergütet und die Anlagenleistungen 40,1 bis 100 kWh wird immer noch mit 5,8 Cent/kWh vergütet. Vergütet wird dabei immer der prozentuale Anteil am Produktionsvolumen.
- Reine Einspeiseanlagen bis 10 kWh Peak werden mit 13,2 Cent/kWh vergütet, der Anteil über 10,1 bis 100 kWh Peak mit 10,9 Cent/kWh.
- Größere Anlagen über 100 kWh werden unabhängig ob reine Einspeisung oder Mischanlage über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet.
MwSt.-Befreiung der Solaranlagen
Seit dem 01.01.2023 sind Solaranlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Im Gegenzug dürfen auch keine MwSt. Einnahmen verbucht werden.
KFW-40-Darlehen
Bei einer Sanierung oder einem Neubau nach KFW-40-Standard werden PV-Anlageninvestitionen und Wärmepumpen wie auch die Wärmedämmung mit bis zu 180.000 € zinsvergünstigtes Darlehen gefördert. Der Zinssatz liegt aktuell bei 1,09 %/Jahr.
Weitere Förderungsmaßnahmen
Je nach Bundesland und Gemeinde gibt es weitere sehr unterschiedliche Förderprogramme. Da sich diese und auch der Füllstand der Fördertöpfe ständig ändern, macht eine detaillierte Darstellung an dieser Stelle keinen Sinn. Wir begnügen uns daher mit einer Auflistung der Förderthemen und prüfen für jeden Projektauftrag im Einzelnen die aktuellen Bedingungen.
- Förderung eine Autoladestation – Wallbox mit bis zu 500 €
- Förderung pro 1 kW Leistung der Solarmodule. Dieses Fördermodell liegt meist bei 100 €/kW und ist auf eine maximale Größe der Anlage ausgelegt.
- Förderung von Speichersystemen pro 1 kWh Kapazität. Dieses Fördermodel liegt meist bei 100 €/kWh und ist auf eine maximale Größe der Anlage ausgelegt.
- Förderung der Solaranlageninstallation auf Parkflächen
- Förderung der PV-Nutzung bei Dachflächen